
Das Recht von Privatpersonen, das Währungsmetall vorgegebener Feinheit gegen Erstattung der Prägekosten in Währungsmünzen ausprägen bzw. bei Übernahme der Einschmelzungskosten in Barren zurückverwandeln zu lassen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, galt dieses Recht bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs. So hatte z.B...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Das Recht von Privatpersonen, das Währungsmetall vorgegebener Feinheit gegen Erstattung der Prägekosten in Währungsmünzen ausprägen bzw. bei Übernahme der Einschmelzungskosten in Barren zurückverwandeln zu lassen. Von einigen Ausnahmen abgesehen, galt dieses Recht ...
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